Als Handwerker sind Sie verpflichtet im geschäftlichen Alltag in verschiedensten Bereichen Informationen weiterzugeben, beispielsweise gegenüber Ihren Kunden, Behörden oder den eigenen Beschäftigten.
Sowohl im Bereich der geschäftlichen Korrespondenz, als auch bei der Nutzung einer Homepage gibt es einige Pflichtangaben, die Betriebe machen müssen. Ebenso bestehen gegenüber Beschäftigten Informationspflichten, wie beispielsweise zu Urlaubsansprüchen. Auch gegenüber Verbrauchern sind Betriebe zur Information, zum Beispiel über ein Widerrufsrecht verpflichtet.
Dies kann auf den ersten Blick überwältigend wirken. Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) hat dazu die folgende Übersicht erstellt, mit der Sie sich einen guten Überblick über relevante Informationspflichten verschaffen können.
Zusätzlich finden Sie im Verlauf der Seite ergänzende Verlinkungen zu weiterführende Erläuterungen und Mustern.