Für die Angaben in Rechnungen gelten gesetzliche Mindestanforderungen (§§ 14, 14a UStG).
In Deutschland ergeben sich die Regeln für die Rechnungsstellung aus §§ 14 – 14c UStG und aus §§ 31 -34 UStDV sowie ab 1.1.2025 aus § 34a UStDV. Bei grenzüberschreitenden Leistungen in der EU gilt für die Rechnungsstellung das Recht des Ansässigkeitsstaates desjenigen Unternehmers, der die Rechnung ausstellt.
An wen eine Rechnung auszustellen ist und welche Angaben diese enthalten muss, hat der ZDH in einem Flyer für Sie zusammengefasst. Zudem finden Sie in dem Flyer auch eine Musterrechnung.