Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat eine neue Förderrichtlinie für das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) veröffentlicht. Die Förderung wird in Ausschreibungsrunden (Calls) organisiert. Der erste Call soll noch in diesem Sommer erfolgen.
Mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) marktnahe, nichttechnische Innovationen fördern. Bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten können neue Technologien zwar eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend. Wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung.
Mit diesem weitgefassten Innovationsverständnis soll das IGP einer großen Bandbreite an neuen Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern Realisierungschancen eröffnen. Möglich sind beispielsweise kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Start-Ups oder neue Plattformformate.
Zwei Projektformen sind vorgesehen:
– Machbarkeitsprojekte in der innovativen Frühphase (bis zu 80.000 Euro zuwen-dungsfähige Kosten, Förderquote 60 – 70%)
– Marktreifeprojekte zur Ausreifung von Innovationen (bis zu 330.000 Euro zuwen-dungsfähige Kosten, Förderquote: 45 – 55%).
Beide Projektformen können entweder als Einzelprojekt oder in Kooperation mehrerer Partner umgesetzt werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (inkl. Gründungen, Selbständige, Sozialunternehmen) sowie mit diesen Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen.
Die Förderung wird in Ausschreibungsrunden (Calls) organisiert. Der jeweilige Fokus der Ausschreibung ergänzt die in der Richtlinie genannten Zuwendungsvoraussetzungen und Förderbedingungen. Die Calls werden voraussichtlich im Halbjahresrhythmus mit spezifischen Innovationsthemen, Terminen, Kontaktinformationen und weiteren Details veröffentlicht. Zu den Calls können dann im wettbewerblichen Verfahren Projektideen eingereicht werden.
Der erste Call wird das Themenfeld Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für ökologische Innovationen adressieren, also beispielsweise neue Konzepte der Kreislaufwirtschaft, (Service-) Designs für Klimaschutz und Energiewende, digitale Lösungen für Ressourcenschutz und Nachhaltigkeit, etc. Details zu diesem Call und zum Bewerbungsverfahren werden voraussichtlich noch im Sommer 2023 bekannt gegeben.
Weitere Informationen zum Innovationsprogramm erhalten Sie vom Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) Wolfgang Diebke unter Tel.-0231/5493-409, wolfgang.diebke@hwk-do.de oder direkt im Internet unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Innovation/igp.html