Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat die Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) aktualisiert und einige Änderungen vorgenommen.
Die Verordnung betrifft alle Personen, die bei der Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit Geräte, Werkzeuge oder Gegenstände (in der Verordnung als Instrumente bezeichnet) anwenden, die bestimmungsgemäß die Haut oder Schleimhaut ihrer Kundinnen und Kunden verletzen oder die – unbeabsichtigt – Verletzungen verursachen können. Die Verordnung umfasst insbesondere Tätigkeiten im Bereich der Kosmetik (z. B. Permanent Make-up), der Maniküre, der kosmetischen Fußpflege (Pediküre), des Rasierens und des Frisierens.
Aus der überarbeiteten Verordnung ergeben sich insbesondere Änderungen zur Sterilisation von Instrumenten.
Das MAGS hat alle wichtigen Informationen zur Hygiene-Verordnung in einer Broschüre für Sie zusammengefasst. Die Verordnung selbst finden Sie hier.