Änderung im Personalausweisgesetz

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Auf Grundlage des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichem Dokumentenwesen, das am 11. Dezember 2020 bereits im Bundesgesetzblattveröffentlich wurde, tritt zum 1. Mai 2025 eine weitere Änderung des Personalausweisgesetzes in Kraft.

Ab Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue Personalausweise, Reisepässe und ausländerrechtliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen, die die Bilder dann digital an die Behörde schicken muss. Ausgedruckte Lichtbilder werden von den Behörden dann nicht mehr angenommen. Dadurch wird vermieden, dass mitgebrachte Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und neue gemacht werden müssen.

Was haben Fotografinnen und Fotografen bei der digitalen Übermittlung zu beachten?

Die Passbilder müssen auf einem gesicherten elektronischen Weg datenschutzkonform und manipulationssicher an die Behörden übertragen werden.

Versendung per De-Mail:

Dazu wurde durch das Bundesamt für Informationstechnik in der technischen Richtlinie BSI TR – 03146 –Elektronische Bildübermittlung zur Beantragung elektronischer Dokumente – die sichere Übertragung festgelegt und beschrieben. Die Richtlinie erlaubt digital aufgenommene Lichtbilder per De-Mail an die Behörden zu versenden. Eine Informationsbroschüre zum De-Mail Verfahren können Sie hier beim Bundesministerium des Innern und für Heimat abrufen.

Übermittlung per Cloud-Dienst:

Die Übermittlung per Cloud-Dienst regelt die technische Richtlinie BSI TR – 03170. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Zertifizierung von Diensten für dieses Verfahren. Die Passbilder können dann seitens der Behörden von den nach TR-03170 zertifizierten Dienstanbietern abgerufen werden. In Teil 1 der Richtlinie finden Sie die „Anforderungen an den Cloud-Dienst“ und Teil 2 definiert die „Anforderungen an die Software“. Fragen zur technischen Richtlinie können nach den Angaben des BSI an das Postfach AusschreibungLichtbild@bsi.bund.de gestellt werden.