Aktuell mehren sich Anfragen von Betrieben, die eine gefälschte Rechnung erhalten. Mit diesen Schreiben werden Betriebe aufgefordert, für vermeintliche Handelsregisterbekanntmachungen eine Gebühr zu zahlen. Hierbei ist dringend Vorsicht geboten! Bei den Rechnungen handelt es sich um eine Betrugsmasche, über die auch das Justizministerium NRW informiert. Dies ist unter anderem an folgenden Merkmalen zu erkennen:
- Das Amtsgericht wird im Briefkopf zwar benannt, jedoch ohne weitere Bezeichnung des Ortes.
- Als Absender wird eine „Zentrale Zahlstelle“ benannt.
- Die IBAN, an die eine Zahlung erfolgen soll, beginnt nicht mit einem deutschen Länderkürzel, bspw. „PL24“ und „LT57“.
- Sie werden zu einer Zahlung unter Angabe eines Kassenzeichens innerhalb von 3 Werktagen aufgefordert.
Unten finden Sie ein Beispiel, wie eine solche gefälschte Rechnung aussehen kann.
Falls Zweifel an der Echtheit einer Rechnung aufkommen sollten, können Sie sich gerne an uns wenden.