Zu viel erhaltene NRW-Corona-Soforthilfen müssen auf Grundlage eines bestandskräftigen Bescheides zurückgezahlt werden. Da jedoch eine Rückzahlung des gesamten Betrages nicht immer finanziell leistbar ist, gibt das Wirtschaftsministerium NRW die Möglichkeit einer Stundung bzw. einer Ratenzahlung. Einen solchen Antrag können Sie auf der Seite des Wirtschafts-Service-Portals NRW stellen. Weitere Informationen zum Rückmeldeverfahren finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums.
Bitte beachten Sie, dass für den Antrag auf Stundung eine Anmeldung und Identifikation über „BundID“ oder „Mein Unternehmenskonto“ erforderlich ist.“