Für neue, erstmals zugelassene Elektrofahrzeuge, für die ab 18. Mai 2016 ein Kauf- oder Leasingvertrag abgeschlossen wurde, kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Antrag auf Förderung (Umweltbonus) gestellt werden.

Neukauf von lokal schadstofffreien Fahrzeugen

Elektroauto schadstofffreie Fahrzeuge
© taiga-motors / unsplash.com

Umweltbonus

Für neue, erstmals zugelassene Elektrofahrzeuge, für die ab 18. Mai 2016 ein Kauf- oder Leasingvertrag abgeschlossen wurde, kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Antrag auf Förderung („Umweltbonus“) gestellt werden.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Antrieb und wird jeweils hälftig von Bundesregierung und Automobilherstellern finanziert. Für reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge gibt es insgesamt 4.000 Euro. Plug-In Hybride, also Fahrzeuge, die von außen mit einem Stecker aufgeladen werden und ergänzend mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet sind, werden mit insgesamt 3.000 Euro bezuschusst.

Das Fahrzeugmodell muss auf der vom BAFA geführten Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge genannt sein. Modelle mit einem Basis-Listenpreis über 60.000 Euro sind nicht förderfähig.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem „Windhundprinzip“, d. h. solange die Fördermittel (600 Mio.) reichen, längstens jedoch bis 31. Dezember 2020.

Zusätzlich zum „Umweltbonus des Bundes“ in Höhe von 4.000 Euro können Unternehmen über das Förderprogramm des Landes 4.000 Euro für den Kauf eines E-Pkws und 8.000 Euro für den Kauf eines E-Nutzfahrzeugs im Gewichtsbereich von 2,3 bis 7,5 Tonnen erhalten.

Bei guter Bonität können die restlichen Investitionskosten über die NRW.Bank mit einem zinslosen Darlehen finanziert werden. Das Darlehen kann je nach Laufzeit zwei Jahre tilgungsfrei gestellt werden.

Weitere Informationen

www.bafa.de/Umweltbonus

www.elektromobilitaet.de

Zinsvergünstige Darlehen

NRW.BANK (Darlehen)

Die NRW.BANK bietet zinsvergünstigte Darlehen für den Erwerb von Fahrzeugen ohne Verbrennungsmotor (Ausnahme: Leasing), Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität (z. B. Investitionen in Ladeinfrastruktur oder Batterietechnik) sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Elektromobilität

KfW-Umweltprogramm (Darlehen)

Die KfW ermöglicht u.a. eine zinsgünstige Finanzierung bei der Anschaffung nachstehender gewerblich genutzter umweltfreundlicher Fahrzeuge:

  • Fahrzeuge mit Elektroantrieb
  • Hybridfahrzeuge mit bivalentem Antrieb (Elektro/Benzin bzw. Elektro/Diesel)
  • Brennstoffzellenfahrzeuge, sofern deren CO2-Emissionen 50 g pro Kilometer nicht übersteigen oder deren elektrische Reichweite mindestens 40 km beträgt.
  • Die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Betankungsanlagen für Wasserstoff kann im Rahmen des Programms ebenfalls zinsgünstig finanziert werden.

Weitere Informationen

www.NRW.BANK/Elektromobilität

www.kfw.de/Merkblatt-240-241.pdf

www.energieagentur/Erdgasfahrzeuge

Energielabel der Deutschen Energieagentur

Auf Basis der neuen Energieverbrauchskennzeichnungsregelungen müssen Neufahrzeuge (Pkw) durch Händler und Leasingunternehmen mit einem Label versehen werden, das den Energieverbrauch (und damit die Auswirkungen auf die Kraftstoffkosten und die CO2-basierte Kfz-Steuer) für die Kunden über eine Farbskala verdeutlicht.

Die dena stellt zu dieser Thematik Informationen bereit, die sich auch gezielt an Gewerbetreibende zur Unterstützung der Entwicklung der betrieblichen Fuhrparks richten. Ein Onlinetool soll Gewerbetreibende bei der Auswahl eines energieeffizienten Firmenwagens unterstützen.

Weitere Informationen

www.pkw-label.de/mediathek/tools

www.energieverbrauchskennzeichnung.de

Hinweis zur Beratung

Diese Beratung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW.