Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck und die diesbezügliche Beratung zum 31. Dezember 2023 ein. Das teilt jetzt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW mit. Das Angebot des individuellen Bildungsschecks bleibe bis zum 30. Juni 2024 bestehen, um Menschen ohne Arbeitgeberunterstützung weiterhin einen Anreiz zu ihrer Kompetenzentwicklung zu bieten.
Bildungsschecks und Beratungsprotokolle, die die Handwerkskammer (HWK) Dortmund als autorisierte Beratungsstelle bis Ende 2023 ausstellt, können weiterhin auch über 2023 hinaus eingelöst werden.
Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck ist eine Beratung Voraussetzung. Der Betrieb trägt den nichtgeförderten Teil der Lehrgangskosten als Eigenanteil.
Weitere Voraussetzungen
- Betriebsgröße: unter 50 Beschäftigte
- Zielgruppe: alle Beschäftigten
- Förderhöhe: gefördert werden 50 Prozent der Kurskosten bei Lehrgängen bis 1.000 Euro, darüber hinaus maximal 500 Euro
- Anzahl: maximal zehn Bildungsschecks je Kalenderjahr
Die HWK Dortmund hat ab dem 23. Dezember bis Ende des Jahres Betriebsferien, daher sollten interessierte Betriebe, die Interesse und ihr Kontingent von zehn Mitarbeiter-Bildungsschecks für dieses Jahr noch nicht ausgeschöpft haben, kurzfristig Kontakt zur HWK-Beratungsstelle aufnehmen.