Mit Erlass vom 6. Dezember 2022 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Sonderreglungen für Stoffpreisgleitklauseln bei Bauvergaben des Bundes bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Der ursprüngliche Erlass war bis 30. Juni 2022 befristet und wurde später zunächst bis 31. Dezember 2022 verlängert und nachgeschärft.
Mit Erlass BW I 7-70437/9#4 vom 25. März 2022 wurden, befristet bis zum 30. Juni 2022, Sonderregelungen zum Umgang mit den Lieferengpässen und Materialpreissteigerungen aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine eingeführt. Am 22. Juni 2022 erfolgte mit dem Bezugserlass eine erste Verlängerung der Sonderregelungen bis zum 31. Dezember 2022. Gleichzeitig wurden Regelungen nachgeschärft und eine alternative Methode zur Ermittlung der Basiswerte für die Stoffpreisgleitklausel eingeführt (Formblatt 225a VHB).
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