Europaweit gelten Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxyde. Da der Kfz-Verkehr zur Belastung der Luft mit Feinstaub und Stickoxyden in Innenstädten besonders stark beiträgt, wurden in zahlreichen deutschen Städten im Rahmen von Luftreinhalteplänen Umweltzonen mit dem Ziel eingerichtet, die Luftqualität zu verbessern, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

Umweltzonen

Umweltzonen
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Voraussetzungen

In diesen Umweltzonen dürfen nur Kraftfahrzeuge fahren, die bestimmte Abgasnormen einhalten und an denen entsprechende Schadstoffplaketten angebracht sind. Die jeweilige Ausdehnung sowie weitere Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung sind in den Luftreinhalteplänen festgelegt. Verkehrsschilder mit der Aufschrift „Umweltzone“ kennzeichnen diese Gebiete. Die Regelungen gelten für alle Pkw sowie für leichte (z. B. Transporter) und schwere Nutzfahrzeuge (Lkw und Busse).

Nach einer Novellierung der Straßenverkehrsordnung dürfen in Umweltzonen auch Fahrzeuge im „ruhenden Verkehr“ (geparkte, haltende und nicht fahrbereite Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr) kontrolliert und die Fahrzeughalter für Verstöße gegen die Plakettenpflicht haftbar gemacht werden.

Schadstoffklassenzuordnung

Die Eingruppierung eines Fahrzeugs in eine Schadstoffgruppe wird durch dessen Schadstoffausstoß bestimmt. Dies kann anhand der Emissions-Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren festgestellt werden.

Die Nummern finden Sie im Fahrzeugschein im Feld „Schlüsselnummern zu 1“ bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1. Mit Hilfe der letzten beiden Ziffern der Schlüsselnummer können Sie aus einer Tabelle die Schadstoffgruppe Ihres Fahrzeugs ablesen. Die Plaketten werden von AU-Werkstätten, Prüfstellen (TÜV, DEKRA) und Kfz-Zulassungsstellen ausgegeben.

Umweltzone Ruhrgebiet

Im Ruhrgebiet wurde zum 1. Januar 2012 eine zusammenhängende Umweltzone eingerichtet. Die konkrete Abgrenzung sowie weitere Maßnahmen zu Luftschadstoffreduzierung sind den aktuellen Luftreinhalteplänen zu entnehmen.

Neben der zusammenhängenden Umweltzone Ruhrgebiet gibt es auch in Hagen eine Umweltzone. Diese dürfen seit dem 1. Juli 2014 nur noch von Fahrzeugen mit einer grünen Plakette befahren.

Weitere Informationen

www.adac/schadstoffklasse-finden

www.dortmund.de/umweltzone

Hinweis zur Beratung

Diese Beratung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW.