Die Handwerkskammer Dortmund erreichten in den letzten Tagen vermehrt Hinweise, dass die Firma “Deutsches Onlineportal” Betriebe überraschend kontaktiert und über einen Eintrag in das entsprechende Portal informiert.
Dabei wird behauptet, dass es um die Eintrag des Betriebes in das Verzeichnis “Deutsches Onlineportal” gehe. Häufig wird auch behauptet, dass bereits ein Vertrag bestehen würde, der jetzt mangels Kündigung verlängert worden sei oder eine zuvor kostenlos Testphase jetzt kostenpflichtig würde. Der Angerufene wird dabei meist überrascht. Schenkt man dem Anrufenden Glauben und beendet das Gespräch nicht sofort, werden häufig weitere Fragen in einer Art Datenabfrage gestellt, bei dem der Angerufene möglichst häufig mit “Ja” antworten soll. Dieser Teil wird dann auf Band aufgezeichnet und soll dazu dienen, den Anrufer später mit der Behauptung unter Druck zu setzen, dass es zu einem Vertragsschluss gekommen sei um ihn damit zur Zahlung zu bewegen.
Unmittelbar nach dem Anruf erfolgt dann meist die Rechnungsstellung. Dort werden dann horrende Summmen für die Eintragung in das Portal berechnet.
Wie sollten Sie in mit dem Erhalt einer solchen Rechnung umgehen?
Eingehende Rechnungen sollten zunächst immer, wie gewohnt auf ihre Berechtigung hin geprüft werden. Sie sollten die Rechnung weder ignorieren, noch einfach zahlen. Gerade Forderungen, welche aufgrund der oben beschriebenen Maschen zustande gekommen sind, können angreifbar sein. Dann wäre ist es wichtig, dass Sie ausdrücklich einem Vertragsschluss widersprechen und rein vorsorglich die Kündigung und Anfechtung erklären.
Gerne unterstützen wir Sie dazu mit Musterformulierungen zur Abwehr einer unberechtigten Forderung.
Ob im Einzelfall ein Vertragsschluss vorliegt, kann durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin geprüft werden.