Ein "Deutsches Onlineportal" aus Hamburg geht derzeit mit unerlaubten Werbeanrufen auf Kundenfang mit dem Ziel kostenpflichtige Verträge abzuschließen.

Warnung vor Anrufen von „Deutsches Onlineportal“

FAKE
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Die Handwerkskammer Dortmund erreichten in den letzten Tagen vermehrt Hinweise, dass die Firma „Deutsches Onlineportal“ Betriebe überraschend kontaktiert und über einen Eintrag in das entsprechende Portal informiert. 

Sie behaupten, es gehe um die Eintragung des Betriebs in das Verzeichnis „Deutsches Onlineportal“. Oft behaupten Sie, dass bereits ein Vertrag besteht, der aufgrund fehlender Kündigung verlängert wurde, oder dass eine zuvor kostenlose Testphase nun kostenpflichtig wird.

Bitte beachten: Anrufe von „Deutsches Onlineportal“

Der Angerufene wird dabei meist überrascht. Glaubt man dem Anrufenden und beendet das Gespräch nicht sofort, stellt er häufig weitere Fragen in einer Datenabfrage, bei der der Angerufene möglichst oft mit „Ja“ antworten soll.Dieser Teil wird dann auf Band aufgezeichnet und soll dazu dienen, den Anrufer später mit der Behauptung unter Druck zu setzen, dass es zu einem Vertragsschluss gekommen sei um ihn damit zur Zahlung zu bewegen.

Unmittelbar nach dem Anruf erfolgt dann meist die Rechnungsstellung. Dort werden horrende Summen für die Eintragung in das Portal verlangt.

Wie sollten Sie in mit dem Erhalt einer solchen Rechnung umgehen?

Prüfen Sie eingehende Rechnungen zunächst immer wie gewohnt auf ihre Berechtigung.Sie sollten die Rechnung weder ignorieren, noch einfach zahlen. Gerade Forderungen, welche aufgrund der oben beschriebenen Maschen zustande gekommen sind, können angreifbar sein. Dann wäre ist es wichtig, dass Sie ausdrücklich einem Vertragsschluss widersprechen und rein vorsorglich die Kündigung und Anfechtung erklären.

Gerne unterstützen wir Sie dazu mit Musterformulierungen zur Abwehr einer unberechtigten Forderung.

Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin kann im Einzelfall prüfen, ob ein Vertragsschluss vorliegt.