Schützen Sie sich vor unangenehmen Überraschungen
Betriebsaufgabe – Nicht ohne Planung
Genauso wie die Gründung eines neuen Unternehmens einer umfangreichen und zielgerichteten Vorbereitung bedarf, um die Gefahr des Scheiterns zu minimieren, so sollte auch die Aufgabe eines Betriebes sorgfältig geplant werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Da es sich bei einem Unternehmen um ein komplexes Gefüge mit einer Vielzahl von steuerlichen, rechtlichen und organisatorischen Beziehungen und Verflechtungen handelt, kann eine ungeplante und unkontrollierte Betriebsaufgabe für die Beteiligten im Chaos und in einem finanziellen Desaster enden. Um dies zu verhindern, muss sich der Inhaber rechtzeitig mit dem Thema befassen und sich frühzeitig dazu beraten lassen.
Frühzeitig handeln
Vor allem im Hinblick auf eventuell erforderliche steuerliche oder juristische Gestaltungsmaßnahmen gilt es, sich früh genug mit dem Steuerberater oder dem juristischen Berater abzustimmen. Ist ein Rechtsakt erst einmal vollzogen, ist es für eine Gestaltung nämlich zu spät und negative Folgen sind nicht mehr umkehrbar.
Im Allgemeinen sind bei einer Betriebsaufgabe u.a. folgende Themenbereiche zu klären:
- Arbeits- und sozialrechtliche Aspekte
- Steuerliche Aspekte
- Verträge
- Finanzierungsaspekte
- Auflösung einer Gesellschaft
- Weitere relevante Rechtsgebiete (Baurecht, Insolvenzrecht)
- Meldeformalitäten
Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Broschüre zur Betriebsaufgabe. Gerne beraten wir sie persönlich.