Mit einem erweiterten Praktikum entschlossen in eine Ausbildung starten
Einstiegsqualifizierung
Was ist ein Einstiegsqualifizierungsjahr?
Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein Langzeitpraktikum für Schulabgänger, die bis zum 30. September eines jeden Jahres noch keinen Ausbildungsvertrag oder eingeschränkte Vermittlungschancen haben. Ziel ist die Vermittlung von Grundkenntnissen und -fertigkeiten, um junge Menschen auf eine anschließende Berufsausbildung vorzubereiten.
- Dauer: 4 bis 12 Monate
- Vertragsbeginn: In der Regel zwischen dem 1. Oktober und spätestestens 30. April eines Jahres. Schulabgänger aus den Vorjahren können das Praktikum bereits ab dem 1. August beginnen
- Vertragsende: Sie endet im Regelfall im Monat vor dem Start des folgenden Ausbildungsjahres (spätestens am 31. August)
- Förderung: Die örtlichen Agenturen für Arbeit (oder Job Center) zahlen auf Antrag des Betriebes einen Zuschuss zur Vergütung von maximal 276 Euro und einen pauschalierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Nach Ablauf der EQ erhalten die Teilnehmer ein Zeugnis vom Betrieb und auf Antrag ein Zertifikat der Handwerkskammer. Zeiten der Einstiegsqualifizierung können im Umfang von bis zu sechs Monaten auf die nachfolgende Ausbildung in demselben Beruf angerechnet werden.
Wie hilft mir als Schulabgänger die Einstiegsqualifizierung beim Start in eine Ausbildung?
- Sie lernen einen Beruf intensiv kennen und finden heraus, ob er Ihnen gefällt und zu Ihnen passt.
- Sie können Ihre Fähigkeiten in einem Betrieb unter Beweis stellen; damit steigen Ihre Chancen, danach in Ausbildung übernommen zu werden, auch wenn die Anforderungen zunächst nicht zu Ihnen gepasst haben.
- Sie erwerben Grundkenntnisse in einem Beruf, mit denen Sie sich auch bei anderen Betrieben bewerben können.
Welche Vorteile bietet die Einstiegsqualifizierung mir als Unternehmer?
- Sie lernen künftige Auszubildende und deren Leistungsfähigkeit über einen längeren Zeitraum in der betrieblichen Praxis kennen.
- Sie können die EQ-Teilnehmer praxisnah an die Ausbildung in Ihrem Betrieb heranführen.
Welche Inhalte werden in der Einstiegsqualifizierung vermittelt?
Der Betrieb soll den Teilnehmer oder die Teilnehmerin im Rahmen der betrieblichen Praxis auf eine Ausbildung im entsprechenden Beruf vorbereiten. Er soll ihnen Fertigkeiten und Kenntnisse vermitteln, die im Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Berufs für das erste Lehrjahr vorgeschrieben sind. Hierfür hat das Handwerk bundeseinheitliche Qualifizierungsbausteine für viele Berufe entwickelt, aus denen der Betrieb mehrere auswählen kann.
Welche Voraussetzungen muss der Betrieb erfüllen?
- Im Idealfall ist der Betrieb ausbildungsberechtigt, da ein EQ in eine Ausbildung münden soll.
- Der Betrieb muss zumindest Teilqualifkaktionen des Ausbildungsberufes vermitteln können.
- Betriebe, die bisher nicht ausgebildet haben, sollten die Frage der betrieblichen Eignung vorab mit dem zuständigen Ausbildungsberater der Handwerkammer besprechen.
Welche Jugendlichen können gefördert werden?
Förderfähig sind Jugendliche, die bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei den JobCentern ausbildungsplatzsuchend gemeldet sind und
- aus individuellen Gründen nur eingeschränkte Vermittlungsperspektiven haben und auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz gefunden haben,
- noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen,
- lernbeeinträchtigt/mit Behinderung und/oder sozial benachteiligt sind,
- junge Menschen mit Unterstützungsbedarf können während einer Einstiegsqualifzierung über die Agentur für Arbeit durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung gefördert werden. Den Betrieben und Teilnehmenden einer Einstiegsqualifizierung entstehen hierdurch keine Kosten.
Muss ein Vertrag abgeschlossen werden?
Sind die Voraussetzungen einer Förderung mit der zuständigen Stelle (Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter) geklärt, müssen beide Parteien einen Ersteinstiegsqualifizierungsvertrag abschließen. Dem Vertag beizufügen ist eine Anlage, auf der die Qualifizierungsbausteine vermerkt sind, die der Betrieb im Rahmen der Einstiegsqualifizierung vermitteln will. Das Original des Vertrages erhält die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das zuständige Jobcenter. Eine Kopie mit der Übersicht über die Qualifizierungsbausteine ist an die Handwerkskammer Dortmund zusenden, bei der die Verträge registriert werden.
Sind Verträge über eine Teilzeitqualifizierung möglich?
Wenn der Teilnehmer oder die Teilnehmerin eigene Kinder erzieht oder Familienangehörige pflegt, können auch Teilzeitverträge ab 20 Stunden pro Woche abgeschlossen werden. Ab 01.04.2024 kann die Einstiegsqualifizierung auch ohne zusätzliche Begründung in Teilzeit erfolgen, um beispielsweise einen Sprachkurs zu besuchen.
Wichtiger Hinweis:
Bei Minderjährigen Praktikanten empfehlen wir dem Betrieb dringend, sich die gesundheitliche Eignung des Jugendlichen durch eine vom Arzt (nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz) erstellte Bescheinigung nachweisen zu lassen. Den dafür erforderlichen „Untersuchungsberechtigungsschein“ erhalten die Jugendlichen in jedem Bürgeramt.
Gilt während der Einstiegsqualifizierung Berufsschulpflicht?
Während der Enstiegsqualifizierung müssen Praktikanten verpflichtend die berufsspezifische Fachklasse des Berufskollegs besuchen. Zusatzangebot für besonders förderbedürftige Jugendliche: Nach Rücksprache mit der zuständigen Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter können besonders förderbedürftigen Jugendlichen auch AsA (Assistierte Ausbildung) gewährt werden. Mit dem Förderprogramm AsA werden Auszubildende gezielt im fachlichen Bereich unterstützt und durch eine sozialpädagogische Fachkraft begleitet. AsA wird von zahlreichen Bildungsträgern ortsnah angeboten.
Nehmen die Praktikanten an der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜBL) teil?
Nein.
Sollte der Betrieb im Einzelfall die Teilnahme des Praktikanten an Maßnahmen der Überbetrieblichen Unterweisung wünschen, müsste er die Lehrgangskosten selbst tragen. Eine Kostentragung aus Mitteln des Ausbildungsbeitrages ist ausgeschlossen.
Wo kann ich Bewerber für eine Einstiegsqualifizierung finden?
Grundsätzlich erhalten Sie Vermittlungsangebote für Bewerber zur Einstiegsqualifizierung bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder bei Ihrem zuständigen JobCenter.
Es besteht auch die Möglichkeit, über uns einen Bewerber für eine Einstiegsqualifizierung zu finden. Zudem bieten wir Bewerbern, die nicht in die Lehre übernommen wurden, eine passgenaue Vermittlung an.
Muss der Betrieb für die Einstiegsqualifizierung ein Zeugnis ausstellen?
Das Erfolgreiche EQ Praktikum wird durch unterschiedliche Zeugnisse bestätigt.
Zunächst soll der Betrieb die in jedem Qualifizierungsbaustein erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten beurteilen. Zu diesem Zweck hat die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e. V. (ZWH) zu jedem Qualifizierungsbaustein eine eigenständige, differenzierte Vorlage zur Beurteilung der vermittelten Tätigkeiten erstellt: Vordrucke für die Beurteilungsbögen der Qualifizierungsbausteine.
Außerdem stellt der Betrieb für jeden Qualifizierungsbaustein, der mit „ Erfolg“ oder „gutem Erfolg“ absolviert wurde, ein betriebliches Zeugnis aus. Hierfür steht unter den Downloads ein Formular bereit.
Auf Antrag des Ausbildungsbetriebes oder des Praktikanten stellt die Handwerkskammer nach Abschluss der Einstiegsqualifizierung ein Zertifikat aus, in dem die Einstiegsqualifizierung unter Berücksichtigung der betrieblichen Beurteilungen bestätigt wird.
Wie geht es nach der Einstiegsqualifizierung weiter?
Der Betrieb ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Teilnehmer in eine Ausbildung oder Beschäftigung zu übernehmen. Der Übergang in Ausbildung ist aber in jedem Fall das Ziel der Einstiegsqualifizierung.
Bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages in dem Praktikumsbetrieb oder einem anderen Ausbildungsbetrieb kann die Dauer der Einstiegsqualifizierung mit max. 6 Monaten auf die Berufsausbildung in diesem Beruf angerechnet werden, wenn
der Praktikant die Fachklasse des Berufskollegs erfolgreich besucht und die vereinbarten Qualifizierungsbausteine erfolgreich absolviert hat. Bei einer EQ-Laufzeit von 4 Monaten erfolgt keine Anrechnung auf die Ausbildungszeit.
Teilnehmer, die von ihrem Praktikumsbetrieb nicht in eine Ausbildung übernommen werden können, bietet die Handwerkskammer Dortmund ihre Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz an. Informieren Sie sich zur Unterstützung der Handwerkskammer Dortmund bei der passgenauen Besetzung.
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Beate Gasch
Tel. +49 231 5493-301
Fax +49 231 5493-95301
beate.gasch@hwk-do.de
Erreichbarkeit:
Montag bis Mittwoch 08:00-13:00 Uhr